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FAQ

Die Antworten auf all Ihre Fragen

Bei der Auswahl eines Arztes möchte man sicher sein, den gewählt zu haben, dem man vertraut. Er sollte einem alle Fragen beantworten und alle Bedenken aus dem Weg schaffen können. Ich biete Ihnen leichtverständliche Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen aus meiner Praxis an. Weiter unten finden Sie eine Liste der Fragen, die meine Patienten am häufigsten stellen.

WIE SCHNELL KANN ICH EINEN TERMIN HABEN?

Am Liebsten würden wir jedem ganz schnell einen Termin geben. Doch leider sind wir auch nur Menschen mit begrenzten Kapazitäten. Daher haben wir folgende Regelungen getroffen:

1.: Bekannte Patienten erhalten einen schnelleren Termin, da die fortlaufende Therapie nicht gefährdet werden soll und die Termine meist kürzer gestaltet werden können.

2. Neue Patienten müssen länger warten (bis zu drei oder vier Monate), da die Erstvorstellung meist ein höheres Zeitvolumen in Anspruch nimmt und noch Folgetermine notwendig werden, die auch im Terminplan untergebracht werden wollen.

3. Notfälle müssen vom Hausarzt angemeldet werden. Hierzu ist ein besonderer Überweisungsträger mit der Kennzeichnung H erforderlich. Hier erhalten sie dann meist am gleichen oder nächsten Tag einen Termin. Da diese Termine auch eingeschoben werden müssen, kann es aber längere Wartezeiten geben.

4.: In der Praxis bekannte Patienten haben die Möglichkeit zu den Praxisöffnungszeiten bei kurzen Fragen in die offene Sprechstunde zu kommen. Sollten hier jedoch zu viele Patienten gleichzeitig kommen, muss ggf. auf den nächsten Tag verwiesen werden. 

Wir bitten Sie ausgemachte Termin unbedingt einzuhalten oder zwei Tage vor Termin abzusagen! So geben Sie einem anderen Patienten die Chance einer zeitnahen Behandlung. Sagen Sie nicht ab und kommen nicht wäre dies für uns verschwendete Zeit und für unsere Patienten, die eine dringende Behandlung brauchen unfair.

KANN ICH EINFACH EIN REZEPT ABHOLEN?

Ja- Sie können einfach ein Rezept abholen. Es gibt aber Voraussetzungen:

1. Sie sind bei uns bekannt und haben bereits ein gleiches Rezept gehabt.

2. Es handelt sich um kein Betäubungsmittelrezept (diese müssen vom Arzt aktuell gegengezeichnet werden und können nur bei Anwesenheit des behandelnden Arztes (siehe Sprechzeiten der Ärzte) ausgegeben werden)

3.Es handelt sich um kein Krankengymnastikrezept, Ergotherapierezept und Logopädierezept. Diese erfordern ebenfalls die Endkontrolle durch den behandelnden Arzt, sodass hier ebenfalls eine Abholung nur bei Anwesenheit des Arztes möglich ist.

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